Kennzeichnungsvorschrift GHS
Liebe Kunden, wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 01.06.2015 das Kennzeichnungssystem GHS (Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) nach CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Artikel 62 auch für Gemische gesetzlich vorgeschrieben ist. Aufgrund der neuen Verordnung haben unsere Druckfarben zum Teil eine neue Kennzeichnung erhalten. Mit der neuen Kennzeichnung ist in wenigen Fällen auch der Übergang in eine andere Gefahrstoffklasse verbunden.